Ansiedelungsgesetz

Ansiedelungsgesetz

Ansiedelungsgesetz, preuß. Gesetz vom 26. April 1886, das der Regierung 100 Mill. M (20. April 1898 auf 200, 1. Juli 1902 auf 350 Mill. erhöht) zur Verfügung stellt, um das deutsche Element in Westpreußen und Posen durch Ansiedelung deutscher Bauern zu stärken. Eine königl. Ansiedelungskommission in Posen führt das Gesetz aus.


http://www.zeno.org/Brockhaus-1911. 1911.

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  • Kolonisation — (neulat.), Begründung einer Kolonie (s.d.). Innere K., Ansetzung einer bäuerlichen Bevölkerung im Inland aus sozialpolit. oder nationalen Gründen, z.B. durch das preuß. Ansiedelungsgesetz (s.d.) von 1886. Kolonisieren, durch Anlage von Kolonien… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Ostmarken — Ostmarken, das von poln. Bevölkerung durchsetzte deutsche Grenzgebiet gegen Rußland. Zur Förderung des Deutschtums in den O. besteht das Ansiedelungsgesetz (s.d.) und der sog. Ostmarkenverein (s. H. K. T. Verein). [Karte: Deutschtum I.] …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Rentengut — Rentengut, ein ländliches Besitztum, bei dessen Begrundüng dem Übernehmer das Eigentum gegen eine feste Rente übertragen wird, seit 1886 in Preußen eingeführt (s. Ansiedelungsgesetz). Ablösung ist nur mit Zustimmung beider Teile gestattet. Um… …   Kleines Konversations-Lexikon

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